Hannover Leasing – Der Investment Manager

Fondsgesellschaften

MONTRANUS

Die Fondsgesellschaften Montranus I, II und III sind bereits wirtschaftlich beendet.
Nachfolgend finden Sie die relevanten aktuellen Informationen zur steuerlichen Veranlagung Ihrer jeweiligen Fondsgesellschaft.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht steuerberatend tätig werden dürfen.
Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Steuerberater.

Hannover Leasing Fonds Nr. 143

MONTRANUS I

MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG i.L.

Filmprojekte: „The Interpreter“und „The Bourne Supremacy“
Emissionsjahr 2003
Prognosezeitraum: 2003 – 2013

Wirtschaftliche Situation des Fonds:

– Die Put-Optionen hinsichtlich beider Filmprojekte wurden im Dezember 2013 ausgeübt und die Filme veräußert. Die Schlusszahlung erfolgte im Jahr 2013.

– Die Liquidationsschlussbilanz wurde per 31.12.2016 erstellt.

Steuerliche Situation des Fonds:

Die steuerliche Anfangsverluste in 2003 wurden vollumfänglich anerkannt und entsprechende Änderungsbescheide liegen vor.

Wie Sie aus verschiedenen Anlegerinformationsschreiben wissen, ist in einem Vergleichsfall ein Klageverfahren zur Abwehr der Linearisierung der Schlusszahlung anhängig. Das FG München hat die Linearisierung der Finanzverwaltung dem Grunde nach bestätigt und die Klage am 17.05.2023 vollumfänglich ohne Zulassung der Revision abgewiesen. Das Verfahren ist wegen der Nichtzulassungsbeschwerde der klageführenden, anderen Fondsgesellschaft beim BFH noch nicht beendet.

Die Gesellschafter haben im August 2018 mehrheitlich beschlossen, eine Klage bzw. die Revision gegen die Linearisierung nicht mehr weiterzuverfolgen. Die Bearbeitung der Einsprüche gegen die vorliegenden Gewinnfeststellungsbescheide der Fondsgesellschaft von 2004 bis 2012 zur Abwehr der Linearisierung wird deshalb eingestellt. Gegen Gewinnfeststellungsbescheide für weitere Jahre werden hinsichtlich der Linearisierung keine Rechtsbehelfe mehr eingelegt.

Die Veranlagungsjahre 2004 bis 2012 wurden vom Betriebsfinanzamt geprüft. Die wesentliche Änderung bestand im Ansatz der gewinnerhöhenden Linearisierung der Schlusszahlung.

Gegen die Änderungsbescheide nach Betriebsprüfung wegen des Ansatzes der Linearisierung wurde Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt. Solange die Finanzverwaltung das Ruhen des Verfahrens zulässt, werden die Bescheide von 2004 bis 2012 änderbar bleiben. Spätestens nach Beendigung der aktuell laufenden Betriebsprüfung werden alle Bescheide nach heutiger Kenntnis endgültig werden.

Gegen die erste Veranlagung des Gewinnfeststellungsbescheides 2013 vom 24.05.2023 wurde Einspruch eingelegt. Das Betriebsfinanzamt ist dem Antrag der PKF mit einem Änderungsbescheid vom 17.08.2023 gefolgt und wird Ihr Wohnsitzfinanzamt entsprechend informieren. Den steuerpflichtigen Gewinnanteil 2013 entnehmen Sie bitte der Anlage 2 des Schreibens der PKF vom September 2023.

Aktuell wurde die Erstveranlagungen für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2016 vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erstellung von Steuerbescheiden liegt ausschließlich im Einflussbereich der Finanzverwaltung. Die Veranlagung erfolgte nach unserem Kenntnisstand entsprechend den eingereichten Steuererklärungen.

Zu beachten ist, dass sich die Steuernummer der Gesellschaft seit den Ergebnismitteilungen 2013 geändert hat. Die MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG i.L. wurde seinerzeit unter der Steuernummer 145/245/30407 (Finanzamt München Abteilung II/III) geführt. Die Bescheide vom 24.05.2023 und vom 17.08.2023 sind nunmehr unter der Steuernummer 143/549/30308 (Finanzamt München) ergangen.

Beispiel 100.000 Euro Einlage in 2003:

Eigenmittel

56.000 Euro

Fremdmittel

44.000 Euro

Steuerliche Anfangsverluste in 2003

DatumVerwendungBetrag in €
27.06.2005Ausschüttung 2004638,30
13.12.2005Ausschüttung 200514.502,45
28.12.2006Ausschüttung 20064.732,02
27.12.2007Ausschüttung 20071.277,65
29.04.2008Nachausschüttung 20071.230,32
23.12.2008Ausschüttung 2008 1. Tranche2.271,37
11.05.2009Ausschüttung 2008 2. Tranche946,40
30.12.2009Ausschüttung 2009 1. Tranche946,85
03.05.2010Ausschüttung 2009 2. Tranche946,96
30.12.2010Ausschüttung 2010 1. Tranche946,96
11.05.2011Ausschüttung 2010 2. Tranche473,48
04.06.2012Ausschüttung 2011402,70
02.07.2013Ausschüttung 2012947,52
28.01.2014Schlusszahlung 1. Tranche in 201414.214,89
09.02.2015Schlusszahlung 2. Tranche in 20152.274,38
18.12.2018Schlusszahlung 3. Tranche270,08
Summe47.022,48

Hannover Leasing Fonds Nr. 158

MONTRANUS II

MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG i.L.

Filmprojekte: „Miami Vice“und „Jarhead“
Emissionsjahr 2004
Prognosezeitraum: 2004 – 2014

Wirtschaftliche Situation des Fonds:

Variable Lizenzeinnahmen und damit Auszahlungen liegen über die gesamte Fondslaufzeit deutlich unter Mid-Case Szenario.

– Die Put-Optionen hinsichtlich beider Filmprojekte wurden beschlussgemäß ausgeübt und die Filmrechte Ende 2014 veräußert. Im ersten Halbjahr 2015 erfolgten zwei Ausschüttungstranchen für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von gesamt 16,5 Mio. Euro (aktualisierte Prognose rd. 16,8 Mio. Euro).

– Ende 2015 wurde mit Universal ein Vergleich hinsichtlich strittiger Audit-Positionen abgeschlossen, wodurch weitere 3,1 Mio. USD eingenommen werden konnten. Diese zusätzlichen Einnahmen konnten nach prospektgemäßem taggleichem Umtausch in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro Anfang 2016 zur Auszahlung gelangen.

– Die Liquidationsschlussbilanz wurde zum 31.12.2017 erstellt.

– Die Liquidationsschlussbilanzen der beiden Produktionsgesellschaften Motion Picture ETA Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. und Motion Picture KAPPA Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. wurden bereits zum 31. Dezember 2016 erstellt.

Steuerliche Situation des Fonds:

Die steuerliche Anfangsverluste in 2004 wurden vollumfänglich anerkannt und entsprechende Änderungsbescheide liegen vor.

Wie Sie aus verschiedenen Anlegerinformationsschreiben wissen, ist in einem Vergleichsfall ein Klageverfahren zur Abwehr der Linearisierung der Schlusszahlung anhängig. Das FG München hat die Linearisierung der Finanzverwaltung dem Grunde nach bestätigt und die Klage am 17.05.2023 vollumfänglich ohne Zulassung der Revision abgewiesen. Das Verfahren ist wegen der Nichtzulassungsbeschwerde der klageführenden, anderen Fondsgesellschaft beim BFH noch nicht beendet.

Die Gesellschafter haben im August 2018 mehrheitlich beschlossen, eine Klage bzw. die Revision gegen die Linearisierung nicht mehr weiterzuverfolgen. Die Bearbeitung der Einsprüche gegen die vorliegenden Gewinnfeststellungsbescheide der Fondsgesellschaft von 2005 bis 2012 zur Abwehr der Linearisierung wird deshalb eingestellt. Gegen Gewinnfeststellungsbescheide für weitere Jahre werden hinsichtlich der Linearisierung keine Rechtsbehelfe mehr eingelegt.

Die Veranlagungsjahre 2005 bis 2012 wurden vom Betriebsfinanzamt geprüft. Die wesentliche Änderung bestand im Ansatz der gewinnerhöhenden Linearisierung der Schlusszahlung. Es wurde gegen die Änderungsbescheide nach Betriebsprüfung wegen des Ansatzes der Linearisierung Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt.

Für das Veranlagungsjahr 2013 liegt ein Gewinnfeststellungsbescheid ohne Linearisierung vor, der noch berichtigt werden muss. Anschließend wird Ihnen der berichtigte Ergebnisanteil 2013 mit Linearisierung mitgeteilt. Solange die Finanzverwaltung das Ruhen des Verfahrens zulässt, werden die Bescheide von 2005 bis 2012 änderbar bleiben. Spätestens nach Beendigung der aktuell laufenden Betriebsprüfung werden alle Bescheide nach heutiger Kenntnis endgültig werden.

Aktuell wurde die Erstveranlagungen für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2016 vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erstellung von Steuerbescheiden liegt ausschließlich im Einflussbereich der Finanzverwaltung. Die Veranlagung erfolgte nach unserem Kenntnisstand entsprechend den eingereichten Steuererklärungen.

Zu beachten ist, dass sich die Steuernummer der Gesellschaft seit den Ergebnismitteilungen 2013 geändert hat. Die MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG i.L. wurde seiner-zeit unter der Steuernummer 145/245/30423 (Finanzamt München Abteilung II/III) geführt. Der Be-scheid vom 24.05.2023 ist nunmehr unter der Steuernummer 143/549/30324 (Finanzamt München) ergangen.

Beispiel 100.000 Euro Einlage in 2004:

Eigenmittel

53.200 Euro

Fremdmittel

46.800 Euro

Steuerliche Anfangsverluste in 2004

DatumVerwendungBetrag in €
23.12.2005Ausschüttung 2005206,33
31.12.2006Ausschüttung 20062.352,16
20.07.2007Ausschüttung 2007 Vorabausschüttung2.187,10
27.12.2007Ausschüttung 2007 1. Tranche1.691,91
29.04.2008Ausschüttung 2007 2. Tranche2.145,83
11.05.2009Ausschüttung 2008825,32
30.12.2009Ausschüttung 2009 1. Tranche660,26
03.05.2010Ausschüttung 2009 2. Tranche412,75
04.06.2012Ausschüttung 2011268,69
28.12.2012Ausschüttung 2012248,03
30.12.2013Ausschüttung 2013289,45
16.02.2015Schlusszahlung 1. Tranche5.792,30
08.06.2015Schlusszahlung 2. Tranche1.034,34
08.02.2016Ausschüttung der Vergleichszahlung1.159,54
17.12.2018Schlusszahlung 3. Tranche269,18
Summe19.543,19

Hannover Leasing Fonds Nr. 166

MONTRANUS III

MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG i.L

Filmprojekte: „Mr. Bean’s Holiday, “Elisabeth – The Golden Age” und „The Bourne Ultimatum“
Emissionsjahr: 2005
Prognosezeitraum: 2005 – 2015

Wirtschaftliche Situation des Fonds:

– Variable Lizenzeinnahmen und damit Ausschüttungen liegen deutlich unter Mid-Case-Szenario – Die Produktionsgesellschaften haben gemäß Gesellschafterbeschluss vom 27.10.2015 die Put-Optionen ausgeübt und die Filmrechte zum 23.12.2015 an Universal Studios B.V. veräußert.

– Die Liquidationsschlussbilanz der MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG i.L. (Hannover Leasing Fonds Nr. 166) wurde zum 31. Dezember 2020 erstellt. Die Liquidationsschlussbilanzen der Produktionsgesellschaften wurden zum 31.12.2017 erstellt.

Steuerliche Situation des Fonds:

Die steuerliche Anfangsverluste in 2005 wurden vollumfänglich anerkannt und entsprechende Änderungsbescheide liegen vor.

Wie Sie aus verschiedenen Anlegerinformationsschreiben wissen, ist in einem Vergleichsfall ein Klageverfahren zur Abwehr der Linearisierung der Schlusszahlung anhängig. Das FG München hat die Linearisierung der Finanzverwaltung dem Grunde nach bestätigt und die Klage am 17.05.2023 vollumfänglich ohne Zulassung der Revision abgewiesen. Das Verfahren ist wegen der Nichtzulassungsbeschwerde der klageführenden, anderen Fondsgesellschaft beim BFH noch nicht beendet.

Die Gesellschafter haben im Dezember 2020 mehrheitlich beschlossen, eine Klage bzw. die Revision gegen die Linearisierung nicht mehr weiterzuverfolgen. Die Bearbeitung der Einsprüche gegen die vorliegenden Gewinnfeststellungsbescheide der Fondsgesellschaft von 2006 bis 2012 zur Abwehr der Linearisierung wird deshalb eingestellt. Gegen Gewinnfeststellungsbescheide für weitere Jahre werden hinsichtlich der Linearisierung keine Rechtsbehelfe mehr eingelegt.

Die Veranlagungsjahre 2006 bis 2012 wurden vom Betriebsfinanzamt geprüft. Die wesentliche Änderung bestand im Ansatz der gewinnerhöhenden Linearisierung der Schlusszahlung ab dem Jahr 2007. Gegen die Änderungsbescheide nach Betriebsprüfung wegen des Ansatzes der Linearisierung wurde Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt.

Für das Veranlagungsjahr 2013 liegt ein Gewinnfeststellungsbescheid ohne Linearisierung vor, der noch berichtigt werden muss. Anschließend wird Ihnen der berichtigte Ergebnisanteil 2013 mit Linearisierung mitgeteilt.

Solange die Finanzverwaltung das Ruhen des Verfahrens zulässt, werden die Bescheide von 2007 bis 2012 änderbar bleiben. Spätestens nach Beendigung der aktuell laufenden Betriebsprüfung werden alle Bescheide nach heutiger Kenntnis endgültig werden.

Aktuell wurde die Erstveranlagungen für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2016 vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erstellung von Steuerbescheiden liegt ausschließlich im Einflussbereich der Finanzverwaltung. Die Veranlagung erfolgte nach unserem Kenntnisstand entsprechend den eingereichten Steuererklärungen.

Zu beachten ist, dass sich die Steuernummer der Gesellschaft seit den Ergebnismitteilungen 2013 geändert hat. Die MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG i.L. wurde seiner-zeit unter der Steuernummer 145/245/30415 (Finanzamt München Abteilung II/III) geführt. Der Bescheid vom 24.05.2023 ist nunmehr unter der Steuernummer 143/549/30316 (Finanzamt München) ergangen.

Beispiel 100.000 Euro Einlage in 2005:

Eigenmittel

51.200 Euro

Fremdmittel

48.800 Euro

Steuerliche Anfangsverluste in 2005

DatumVerwendungBetrag in €
31.01.2008Ausschüttung Januar 20082.941,93
29.04.2008Ausschüttung April 20081.836,84
23.12.2008Ausschüttung Dezember 200811.946,93
11.05.2009Ausschüttung Mai 20093.982,31
28.12.2009Ausschüttung Dezember 20091.991,16
10.05.2010Ausschüttung Mai 20101.115,16
29.12.2010Ausschüttung Dezember 20101.196,12
12.05.2011Ausschüttung Mai 2011219,31
06.02.2015Ausschüttung Januar 20151.460,17
08.02.2016Schlusszahlung 1. Tranche5.402,80
13.04.2017Schlusszahlung 2. Tranche262,54
22.03.2021Schlusszahlung 3. Tranche344,18
Summe32.699,45

FAQs

Das Finanzamt der Fondsgesellschaft hat aufgrund der ursprünglich strittigen Rechtslage zur Anerkennung der Anlaufverluste aus der Filmproduktion und anschließend der Frage zur Linearisierung der Schlusszahlung einen Veranlagungsstopp verfügt. Erst nach wiederholten Anträgen durch den steuerlichen Berater hat das Finanzamt Mitte 2024 begonnen, Gewinnfeststellungsbescheide (Grundlagenbescheide) für die Veranlagungsjahre ab 2014 zu erlassen.